Bier selber brauen!

Am 23.04. ist es soweit: Vor genau 492 Jahren, im Jahre 1516, wurde in Bayern das ursprüngliche bayern-landhutische Reinheitsgebot unter Herzog Wilhem IV. neu gefasst und durch einen Erlaß in Ingolstadt auf ganz Bayern ausgeweitet.

Ein Grund also um mal wieder ordentlich zu feiern – pünktlich vor dem anstehenden Vatertag, bei dem die altgedienten Herren mit einem Bierwägelchen die lokale Umgebung unsicher machen 😉 Am 23.04. bietet sich für den Bier-Fan neben dem obligatorischen Besuch einer Bierbrauerei und der Verkostung neuer Biersorten auch mal etwas ganz Besonderes an: Ein Geschenkgutschein für 1x „Bier selber brauen (z.B. Jetzt beim Erlebnisgeschenke-Anbieter Mydays bestellen.

Anbieter und Preise Bier selber brauen

Jochen Schweizer

Mydays

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Was sollte man noch zum Thema Bierbrauen wissen?

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Das Bayerische Reinheitsgebot war allerdings nicht das erste Reinheitsgebot fürs Bier brauen. Schon einige wenige Jahrhunderte davor wurden in Nürnberg, Augsburg, Eichstätt, München, Regensburg und Landshut Gesetze fürs Bier selber brauen erlassen, die Qualität, Inhaltsstoffe und Preise des Bieres regeln sollten. Es galt bis 1998 als das älteste Lebensmittelgesetz.

Der original Wortlaut des Bayrischen Reinheitsgebots (lt. Wikipedia) lautete:

Item wir ordnen, setzen und wollen mit Rathe unnser Lanndtschaft das füran allenthalben in dem Fürstenthumb Bayrn auff dem Lande auch in unsern Stettn vie Märckthen da desáhalb hieuor kain sonndere ordnung gilt von Michaelis bis auff Georij ain mass über ainen pfennig müncher werung un von Sant Jorgentag biß auf Michaelis die mass über zwen pfennig derselben werung und derenden der kopff ist über drey haller bey nachgeferter Pene nicht gegeben noch außgeschenckht sol werden. Wo auch ainer nit Merrzn sonder annder pier prawen oder sonst haben würde sol erd och das kains weg häher dann die maß umb ainen pfennig schenken und verkauffen. Wir wollen auch sonderlichhen dass füran allenthalben in unsern stetten märckthen un auf dem lannde zu kainem pier merer stüchh dan allain gersten, hopfen un wasser genommen un gepraucht solle werden. Welcher aber dise unsere Ordnung wissendlich überfaren unnd nie hallten wurde den sol von seiner gerichtsobrigkait dasselbig vas pier zustraff unnachläßlich so offt es geschieht genommen werden. jedoch wo ain brüwirt von ainem ainem pierprewen in unnsern stettn märckten oder aufm lande jezuzeutn ainen Emer piers zwen oder drey kauffen und wider unnter den gemaynen pawrfuolck ausschenken würde dem selben allain aber sonstnyemandes soldyemaßs oder der kopfpiers umb ainen haller häher dann oben gesetzt ist zugeben un ausschenken erlaube unnd unuerpotn. Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli (29. September) bis Georgi (23. April) eine Maß (bayerische, entspricht 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten – nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
Wer diese unsere Androhung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden. Wo jedoch ein Gastwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (enthält etwa 60 Liter) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemand erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken. Auch soll uns als Landesfürsten vorbehalten sein, für den Fall, dass aus Mangel und Verteuerung des Getreides starke Beschwernis entstünde, nachdem die Jahrgänge auch die Gegend und die Reifezeiten in unserem Land verschieden sind, zum allgemeinen Nutzen Einschränkungen zu verordnen, wie solches am Schluss über den Fürkauf ausführlich ausgedrückt und gesetzt ist.

Bier selber brauen

Nicht nur zum Vatertag eine prima Geschenkidee: Bier selber brauen! Jochen Schweizer macht’s möglich mit einem Bier Braukurs – eine lustige Geschenkidee. In einer Brauerei Nähe Nürnberg lernt man einiges rund ums Bier selbst brauen. Ein Braumeister steht Rede und Antwort und leitet durch das 6-stündige Brauseminar. Aufschreiben muss der Braulehrling allerdings nix, denn er darf alle Kursunterlagen inkl. eines Teils des Suds mitnehmen. Und wer sich’s nicht dann doch nicht merken kann, der findet auf brauen.de auch die passenden Anleitungen zum Bier selber brauen.

Der Bierbraumeister erklärt wie die Bierproduktion im großen Stile funktioniert und selbst der Bierkenner wird einiges Neues erfahren. Eine Führung durch die Brauerei findet natürlich auch statt. In diesem Seminar (das sich auf für Gruppen eignet – z.B. als Überraschung zum Jungesellenabschied oder zur Geburtstagsfeier zum 18. Geburstag) dreht sich alles ums Bier. Selber brauen ist angesagt. Und zwar von morgens bis nachmittags. Das hier und da ein Schlückchen des Selbstgebrauten Bieres auch testweise selbst genossen wird, versteht sich von selbst. Zum Glück gibt es zur Mittagszeit ein deftiges Brauer-Buffet.

Tipp: Besser mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen lassen oder rechtzeitig einen Chauffeur bestellen. Nach 6 Stunden Bier selber brauen hat man einiges selbst verkostet und sollte die Hände vom Steuer lassen und nicht mehr selber fahren.

Übrigens, passend zum Erlebnisgutschein „Bier selber brauen“, gibt’s bei Jochen Schweizer auch das Weißwurst-Seminar. Hier wird freihlich auch ordentlich Bier getrunken!

Bier-Zutaten

Vereinfacht lautet die Regelung: Hopfen, Malz und Wasser – wenn’s auch nicht immer so eingehalten wird.

Trinksprüche rund ums Bier selber brauen

  • Nuf den Humpen, nei da Zinka,
    Morga müssma Wasser trinken!
  • ’nen Meter vor
    ’nen Meter z’rück
    ’nen Meter obi
    ’nen Meter aufi
    jetzt saufi!
  • Das Hemd verkotzt
    die Hos‘ verschissen,
    vom letzten Abend nichts mehr wissen,
    die Treppe rauf auf alle Vier
  • Schmucker Premium – welch ein Bier.
  • Ich sitze hier und trinke Bier und wäre doch so gern bei dir!
  • Starkes Sehnen, starkes hoffen, kann nicht kommen, bin besoffen.
  • Das Reh springt hoch,
    Das Reh springt weit,
    Warum auch nicht
    Es hat ja Zeit.
  • Es gab mal ein Kängeruh,
    das nähte sich den Nabel zu.
    Aus lauter Langeweile
    mit einer Nagelfeile.
  • Hopfen und Malz, ab in den Hals.
  • Am 8. Tag schuf Gott das Bier,
    und seitdem hoert man nichts mehr von ihm.
  • Bier unser, das Du bist im Glase
    Gesegnet sei Dein Brauer
    Mein Rausch komme, und meine Promille geschehen
    wie im Bierzelt, so auch in der Kneipe
    Unsern Durst still uns heute
    Und vergib uns unsere Nüchternheit,
    Wie auch wir vergeben den Abstinenzlern
    Und führe uns nicht in die Milchbar
    Sondern gib uns die Kraft weiter zu trinken
    Denn Dein ist der Durst und der Rausch in Ewigkeit
    Prost!
  • Mit dem Bieres Hochgenuss,
    wächst des Bauches Radius.

Bier brauen: Herstellung bis Abfüllung (1972)

Wie auch immer, ich hoffe Ihr Wissensdurst ist gelöscht: Auf Ihr Wohl, Prost! Und jetzt ab zum selber brauen!!!

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