Nicht schlecht, der Bundesgerichtshof hat jetzt mit einem Urteil klar gemacht, dass bereits überreichte Geschenke auch zurückgefordert werden – zumindest im vorliegenden Fall:
Hier hatten die Schwiegereltern von ihrem Schwiegersohn geschenktes Bargeld zurückverlangt, als die Ehe mit ihrer Tochter in die Brüche ging. 5 Jahre zuvor hatten sie damit eine gemeinsame Wohnung sponsern wollen.
Die Richter befanden die Forderung für richtig, da mit der Scheidung und damit dem Scheitern der Ehe die Geschäftsgrundlage einer solchen Schenkung nicht mehr gegeben sei. In Anbetracht der Tatsache, dass aber auch das Enkelkind von der gemeinsam genutzten Wohnung profitiert hat, wurde die Geschenkrückforderung nicht zu 100% anerkannt.
(Az. XII ZR 189/06) Ganzen Artikel auf Börse-Online.de lesen.