Gültigkeit von Erlebnisgutscheinen

Viele kennen wohl das Problem: Zum Geburtstag oder zu Weihnachten hat man einen Erlebnisgutschein für ein ganz besonderes Event geschenkt bekommen. Nun ist aber mehr als ein Jahr rum und der Gutschein ist abgelaufen. Oder? Was schreiben die Erlebnisportale Jochen Schweizer, Mydays und Jollydays dazu?

Jochen Schweizer:
Unsere Erlebnis- und Wertgutscheine sind 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres gültig. Im Rahmen ihrer Gültigkeit sind sie nicht zeit- oder ortsgebunden, die Festlegung erfolgt erst im Zuge der Einlösung und mit der Terminvereinbarung mit dem Veranstalter. Nach dieser Frist ist eine Verlängerung der Gutscheine nicht mehr möglich.
Quelle: http://www.jochen-schweizer.de/erlebnisgeschenk%20faq/JS_FAQ,default,pg.html (Stand 07.08.2010)

Mydays:
Die Geschenkgutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist (Gültigkeitsdauer) von drei Jahren eingelöst werden. mydays weist darauf hin, dass der jeweilige Veranstalter dem Kunden das Erlebnis nur bis zum Ablauf dieser Gültigkeitsdauer anbietet (Einlösefrist).
Quelle: http://www.mydays.de/s/faq.html (Stand 03.03.2021)

Jollydays:
Die Gültigkeit entspricht für alle Gutscheine der gesetzlichen Verjährungsfrist und beträgt grundsätzlich drei Jahre, sofern auf dem Gutschein kein abweichendes Datum aufgedruckt ist (bspw. Aktionsgutscheine mit eingeschränkter Gültigkeit). Die Gültigkeitsfrist beginnt mit dem 31.12. des Jahres, in dem sie gekauft wurden, und endet nach drei Jahren.
Quelle: AGB | Jollydays (Stand 03.03.2021)

3 Jahre haben sich wohl inzwischen etabliert. Je nach Land kann es aber Abweichungen geben.

Gewußt? Schon vor ein paar Jahren musste Amazon seine Gutscheingültigkeit von 1 auf 3 Jahre anpassen. Im Zweifelsfall also einfach mal konkret nachfragen und auf die FAQs (auch der wettbewerbenden) Anbieter hinweisen. Und auf keinen Fall den Erlebnisgutschein verfallen lassen!

Übrigens: Für Wertgutscheine gilt die gleiche Regelung!

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